Vergesellschaftung des Energiesektors – FAQ

Vergesellschaftung des Energiesektors – FAQ

Das FAQ gibt es hier als PDF zu Download

Aktuell liegt die Stromproduktion weitestgehend in den Händen von Konzernen wie RWE. Die Konzerne haben Eigentum an den Produktionsmitteln, Grund und Böden, sowie den Stromnetzen. Diese privatwirtschaftlichen Energieproduzenten handeln ausschließlich aus eigenen wirtschaftlichen Interessen. Der produzierte Strom wird als Ware verkauft, um damit auf Kosten der Verbraucher*innen Profit zu machen. Stromkonzerne achten dabei nur so weit auf unsere Umwelt und die Bedürfnisse der Verbraucher*innen, solange sich dies wirtschaftlich rentiert.

Unser Strom wird also durch Ausbeutung von Natur und Menschen produziert und vermarktet. Deutschlandweit wird jährlich 300. 000 Menschen der Strom abgestellt, während Konzerne Milliardengewinne einfahren. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Strom ein Grundbedürfnis ist, welches essenziell für die Teilhabe am Alltag ist. Gleichzeitig wird die Klimakrise durch fossile Energie immer weiter befeuert, Entscheidungen wie das Abbaggern Lützeraths, fallen zum Gunsten der Profitinteressen von RWE aus.


Produktion von Energie muss an den Bedürfnissen von Menschen ausgerichtet sein und nicht an Profit. Wenn die Energieproduktion marktfrei organisiert ist, bietet das die Möglichkeit ökologische sowie soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Nur wenn wir private Konzerne enteignen, können wir selbst bestimmen, wo Strom herkommt und wie er verteilt wird. Enteigung und weitergehend Vergesellschaftung ist hier die demokratische Antwort auf die sozialen und ökologischen Krisen unserer Zeit.


Enteignung ist der Prozess, den Eigentümer*innen, in diesem Fall Konzerne z.b Produktionsmittel zu entziehen. Vergesellschaftung ist der darauffolgende Vorgang bei dem privatwirtschaftliches Eigentum in gesellschaftliche Hände überführt wird, damit dieses der Bedürfniserfüllung Aller statt der Gewinnmaximierung Weniger dient.


Im Grundgesetz wird in Artikel 15 davon gesprochen, dass Vergesellschaftung im Sinne des Gemeinwohls möglich sind. Für die Enteignung muss festgelegt werden, welche Produktionsmittel, Grund, Böden und Bodenschätze den Eigentümer*innen vergesellschaftet werden sollen. Dafür muss geregelt werden, wem genau diese Mittel dann gehören und in welcher Form sie verwaltet werden.


Eine Möglichkeit um eine Enteignung von RWE zu erreichen ist ein Volksentscheid. Dabei handelt es sich um ein direktdemokratisches Mittel mit einem mehrstufigen Verfahren.Zuerst wird ein Gesetzesentwurf geschrieben welcher nach einer erfolgreichen Unterschirftensammlung beim Land NRW eingereicht wird. Daraufhin können alle Wahlberechtigten bei einem Votum darüber abstimmen. Fällt das Votum positv aus, muss der Gesetzesentwurf umgesetzt werden.

2021 hat die Initiative Deutsche Wohnen &Co enteignen in Berlin einen Volksentscheid gewonnen bei welchem mehr als 1Millionen Berliner*innen für die Enteignung von großes Immobilienkonzernen stimmten.

Müsste RWE bei einer Enteigung nicht entschädigt werden? Die Frage nach einer Entschädigung ist politische Frage abhänig von der Interpretation von Art. 15 GG. Wir sagen: RWE stehen keine Entschädigungen zu. Ganz im Gegenteil, das Kapital von RWE muss in Reperaturen oder ähnliches fließen. RWE verantwortet Klimafolgeschäden in Höhe von mind. 756 Milliarden Euro (bei (180 Euro Schaden pro Tonne CO2) Ihr bei diesen Summen noch eine Entschädigung zu bezahlen wäre lächerlich. Hier kommt es uns zu Gute, dass Art. 15 GG in einer solchen Form noch nie angewendet wurde. Die verfassungsrechtlichen Diskurse zu diesem weiten Interpretationsspielraum sind im Gange.


Dem Staat die Kontrolle zu überlassen hieße, dass die Energieversorgung abhängig von wechselnden politischen Mehrheiten wäre. Diese Mitbestimmungsmöglichkeiten, die dies für Verbraucher*innen, Arbeiter*innen und uns als gesame Gesellschaft mit sich bringen gehen gegen null.

Noch viel wichtiger ist allerdings:

Eine Verstaatlichung bricht nicht mit einer kapitalistischen Profitlogik. Mit der Stromproduktion müsste trotzdem noch Gewinne generiert werden. Krisenhafte und ökologische Stromproduktion sind die Folge.


Es geht nicht nur um RWE als einzelnen Konzern, sondern um die radikale Umstrukturierung der Energieproduktion. Bei einer Umstrukturierung werden so oder so Altlasten entstehen. Konzerne nutzen hier die billigesten und schädlichsten Lösungen. Wir als Gesellschaft sollten diese Entscheidung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse treffen und so verantwortungsvoll und zukunftsorientiert handeln. So dass es für uns alle lokal wie global am Besten ist.
Fun Fact: Ansonsten plant RWE ab 2025 20 Billionen Liter Wasser vom Rhein abzuleiten um die Tagebauten zu fluten während wir bereits jetzt Wasserknappheit und Trockenheit erleben.


RWE wird mit der Zeit auch auf erneuerbare Energien umsteigen. So ein Umstieg ist aus ökologischer Sicht bitter nötig, aber nicht weitreichend genug. Konzerne werden weiterhin profitorientiert wirtschaften, was weiterer zu sozialer Ungerechtigkeit führt. Vergesellschaftung ermöglicht soziale und ökologische Forderungen nicht gegeneinander auszuspielen.

Sollte der Konzernumbau nun doch drastisch an Geschwindigkeit aufnehmen, umso besser für uns und die zukünftig vergesellschaftete Energieproduktion 😉


Gerade weil die Zeit drängt, ist Vergesellschaftung ein wichtiger Schritt, da er das Problem an der Wurzel packt. Kapitalismus und Klimakrise sind fundamental miteinander verbunden. Der Kapitalismus stützt sich auf Ausbeutung und auf fossile Energien und Wachstum, und in sich krisenhaft. Um nachhaltige Veränderungen zu schaffen, muss die Energieproduktion dem Markt entzogen werden.


Nein. Wir müssen aufhören auf Politiker*innen zu hoffen oder an die Regierung zu appellieren. Das Wissen um die Klimakatastrophe ist seit Jahren da. Trotzdem wird nicht danach gehandelt. Regierungen werden sich immer schützend vor Konzerne und ihre Interessen stellen. Mal offensichtlicher, mal durch Hinterzimmerdeals. Sie haben in unserem jetzigen System Interesse an Wirtschaftswachstum, und sich so immer auf die Seite von Konzernen stellen. Auch an einer strukturellen Bearbeitung von sozialen Krisen, wie der Energiekrise, gibt es keine Antwort. Milliarden Übergewinne bleiben unangetastet, während alle anderen frieren. Wir müssen das Problem grundsätzlich von der Ursache her bekämpfen: Grundbedürfnisse wie Energie(produktion) marktfrei organisieren und somit dem Zwang der Profitgenerierung entziehen.
Wenn wir eine Veränderung wollen, müssen wir diese selbst in die Hand nehmen. Mit Vergesellschaftung haben wir genau dazu die Möglichkeit.


Vergesellschaftung ist ein Folgeschritt auf Enteignung. Wenn wir die Energieproduktion in unsere Hände übernehmen, organisieren wir die Stromproduktion sozial gerecht, ökologisch und demokratisch. Das bedeutet für uns:


Energie ist ein Grundbedürfnis und bedarf deshalb uneingeschränktem Zugang, unabhängig von Einkommen, bürokratischen Hürden und der Lebensrealität von Menschen. Maßnahmen der Regierung wie die „Strompreisbremse“ bedeuten immer noch eine durchschnittliche Preissteigerung von über 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, und sind somit immer noch eine Zumutung. Es braucht einen sofortigen Stopp von Stromsperren und eine Übergewinnsteuer.
Ein weiterer Vorteil mit der Nutzung erneuerbarer Energien ist, dass die Strompreise deutlich sinken würden, da dessen Produktionspreis mit durchschnittlich 15ct/kWh der günstigste ist.


Eine Energieproduktion auf Basis erneuerbarer Energie, welche unsere planetaren Grenzen einhalten, eine lebenswerte Umwelt für alle erhalten und koloniale Kontinuitäten beendet.


Zusammen als Verbraucherin- nen, als Mitarbeiterinnen der Strombetriebe und als Bevölkerung wollen wir auf wissenschaftlichen Grundlagen Entscheidungen darüber treffen, wie, womit und für wen wir Strom produzieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir uns dafür organisieren könnten, wie zB einer Anstalt öffentlichen Rechts oder über Genoss:innenschaften. AöR sind Einrichtungen in öffentlicher Verwaltung, dessen Nutzer:innen z.B. innerhalb verschiedener Gremien bzw Räten gemeinsam Entscheidungen treffen. Genoss*innenschaften funktionieren eher wie Vereine, die etwas produzieren können, aber nicht gewinnorientiert sind und folgen dabei meist einer Mitglieder-logik.